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Als Unternehmen mit Lagereinrichtungen übertragen Ihnen die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung die Pflicht, Regaleinrichtungen regelmäßig durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen. Speziell zu diesem Zweck wurde eine Schulung entwickelt, die eine optimale Qualifikation der Lagerinspekteure gewährleistet. Wir haben als eines der ersten Unternehmen daran teilgenommen.
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Paragraf 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt. Unternehmen sind somit verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig inspizieren zu lassen.
Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Regale mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person inspiziert werden.
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führen wir Sichtkontrollen durch und inspizieren unter anderem ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Inspektion wird anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie mit unseren Fachleuten im Bereich Regalprüfung Kontakt auf.
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